Genugtuung auch als Rente möglich
Betrag bleibt laut Bundesgericht gleich
BGer – Eine Genugtuung kann auch in Form einer Rente ausgerichtet werden. Auf die Höhe des zugesprochenen Totalbetrages darf dies laut Bundesgericht aber keinen Einfluss haben. Es hat die Beschwerde einer verunfallten Motorradfahrerin abgewiesen.
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