Schändung, nicht sexuelle Belästigung, einer Patientin durch Zürcher Arzt
Bundesgericht hebt Urteil des Obergerichts auf
BGer – Ein Zürcher Arzt hat sich mit sexuellen Übergriffen gegen eine Patientin bei einer Akupunktur-Behandlung der Schändung schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen.
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