Jusletter

Publikation veralteter Handelsregisterdaten ist gesetzeskonform

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Publikation veralteter Handelsregisterdaten ist gesetzeskonform, in: Jusletter 10. März 2008
BVGer – Auf der Internetseite «moneyhouse.ch» dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten abgewiesen.

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