Jusletter

Kontakt- und Rayonverbot gegen schlagenden Ehemann bestätigt

Verfahrensrechte laut Bundesgericht beschränkt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kontakt- und Rayonverbot gegen schlagenden Ehemann bestätigt, in: Jusletter 17. März 2008
BGer – Bei der Anordnung eines Rayon- und Kontaktverbots wegen häuslicher Gewalt sind die Verfahrensrechte der Betroffenen beschränkt. Laut Bundesgericht gelten weder die Regeln für den Freiheitsentzug noch die Garantien im Falle einer Anklage.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.