«Anhörung um der Anhörung willen»?
Bemerkungen zu BGE 133 III 553 (Urteil 5C.316/2006 vom 5. Juli 2007)
BGE 133 III 553 beleuchtet verschiedene Facetten der Kinderanhörung im elterlichen Scheidungsprozess. Dabei hält das Bundesgericht u.a. fest, dass eine gerichtliche Anhörung des Kindes nicht blosser Selbstzweck sein soll, mithin eine Anhörung nicht um der Anhörung willen vorgenommen werden muss. Der Autor geht der Bedeutung dieser prägnanten Formulierung und im Fahrwasser davon einigen weiteren Anhörungs- und Besuchsrechtsaspekten nach.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen
- 3. Bemerkungen
- 3.1. Garantien der Kinderanhörung auch in Art. 314 Ziff. 1 ZGB
- 3.2. Die sich zur Kinderanhörung stellende Altersfrage
- 3.3. Delegation der Anhörung an eine Fachperson
- 3.4. Anhörung des Kindes ist nicht blosser Selbstzweck
- 3.5. Besuchsrechtsfestlegung als Balanceakt
- 3.6. Ernstnehmen des Kindes
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