Jusletter

IV muss doppelten Wohnungs-Umbau zahlen

Bundesgericht gibt jungem Paraplegiker Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV muss doppelten Wohnungs-Umbau zahlen, in: Jusletter 31. März 2008
BGer – Behinderte Kinder getrennt lebender Eltern haben Anspruch darauf, dass sich die IV am Umbau beider Wohnungen beteiligt. Für die nicht regelmässig genutzte Wohnung muss sie laut Bundesgericht allerdings nur einfachste Anpassungen übernehmen.

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