Zürcher Hooligan-Verordnung teilweise aufgehoben
BGer – Massnahmen gegen Hooligans dürfen in Zürich nicht nur von der Kantonspolizei, sondern auch von den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur angeordnet werden. In einem anderem Punkt hat das Bundesgericht die Zürcher Regelung aufgehoben.
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