Der Rechtsschutz im Gebiet der interkantonalen Doppelbesteuerung unter der Geltung des BGG
Gemäss dem kürzlich in Kraft getretenen Bundesgerichtsgesetz ist eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nur zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen. Wie das Bundesgericht in mehreren Urteilen festgehalten hat, gilt diese Regel auch für das Gebiet der interkantonalen Doppelbesteuerung. Die vom Bundesrechtspflegegesetz vorgesehene Ausnahmeregelung, wonach die Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges keine Voraussetzung darstellte, um ans Bundesgericht zu gelangen, besteht nun nicht mehr. Diese Ordnung hat mithin zur Folge, dass der Rechtsschutz im Gebiet der interkantonalen Doppelbesteuerung erschwert wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Auswirkungen des Bundesgerichtsgesetzes auf den Rechtsschutz im Gebiet der interkantonalen Doppelbesteuerung
- 1. Sachverhalt
- 2. Anfechtung der zeitlich später erlassenen Veranlagung
- 3. Anfechtung der zeitlich früher erlassenen Veranlagung
- 4. Allgemeine Anmerkungen in Bezug auf das Verfahren vor Bundesgericht
- III. Fazit
- Literatur
- Materialien
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