Schiedskommission entscheidet über Public Viewing
Mit Entscheid vom 8. April 2008 hat die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einen Tarif betreffend das Public Viewing genehmigt. Dieser Tarif gilt für Bildschirme mit einer Grösse ab drei Metern Durchmesser und soll auch für die anlässlich der Fussball-Europameisterschaft zeitgleich und unverändert wahrnehmbar gemachten Spiele zur Anwendung gelangen.
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