Strafanzeigen gegen Mitglieder der GPK-N keine Folge gegeben
Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Untersuchung teilweise beendet
Die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes hat einer Strafanzeige gegen verschiedene Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates keine Folge gegeben. Gemäss ihrer Feststellung sind die Betroffenen in dieser Sache durch die absolute Immunität geschützt.
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