Kupferbelastetes Abwasser vom Dach des KKL
Bundesgericht bestätigt Pflicht zur Abklärung von Massnahmen
BGer – Die Betreiber des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) müssen abklären, wie sich die Kupferbelastung des in den See geleiteten Dachwassers reduzieren lässt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Trägerstiftung abgewiesen.
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