BSV und SECO erlassen Weisungen für verbesserte IIZ
Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugstellen von Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe soll weiter gestärkt werden. Zu diesem Zweck haben das BSV für die kantonalen IV-Stellen und das SECO für die kantonalen Arbeitsämter Weisungen erlassen, die der sogenannten interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zu grösserer Verbindlichkeit verhelfen.
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