Jusletter

Auslieferung trotz kritischer Menschenrechtslage – Einhaltung von Menschenrechten durch diplomatische Garantien?

  • Autoren/Autorinnen: Stefan Wehrenberg / Irene Bernhard
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Stefan Wehrenberg / Irene Bernhard, Auslieferung trotz kritischer Menschenrechtslage – Einhaltung von Menschenrechten durch diplomatische Garantien?, in: Jusletter 21. April 2008
Bei Auslieferungsersuchen überprüft die Schweiz die Voraussetzungen gemäss IRSG und EAUe auch auf ihre Vereinbarkeit mit ihren grundrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Da EMRK, UNO-Pakt II sowie BV Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung verbieten, liefert die Schweiz grundsätzlich niemanden aus, dem im ersuchenden Staat eine entsprechende Behandlung oder Bestrafung droht. Unter gewissen Bedingungen gibt sich die Schweiz jedoch mit diplomatischen Garantien betreffend die Einhaltung der Menschenrechte zufrieden. Diese Praxis wird von UNO-Stellen, Menschenrechtsorganisationen und im folgenden Text als Verletzung des non-refoulement-Grundsatzes kritisiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Praxis des Bundesgerichts
  • 1. Einholen und Formulierung von Garantien
  • 2. Rechtsgrundlage für das Einholen von Garantien
  • 3. Beispiele für das Einholen von Garantien
  • III. Die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • IV. Die Praxis von Gerichten anderer europäischer Staaten
  • 1. Deutschland
  • 2. Österreich
  • 3. Schweden
  • 4. Niederlande
  • 5. Grossbritannien
  • V. Kritik an der Einholung von diplomatischen Garantien
  • 1. Überblick
  • 2. Kritik aus dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte
  • 3. Spezialistengruppe des Europarates für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus
  • 4. Gemeinsamer Aufruf von Amnesty International, Human Rights Watch und International Commission of Jurists
  • 5. Human Rights Watch: Aufruf an die Schweiz und Reaktion der Schweiz
  • 6. Auseinandersetzung in der Schweizer Literatur
  • VI. Fehlende Durchsetzbarkeit von diplomatischen Garantien und fehlende Beweisbarkeit
  • 1. Fehlende Durchsetzbarkeit
  • 2. Fehlende Beweisbarkeit
  • VII. Beispiele für das Versagen von diplomatischen Garantien
  • 1. Auslieferung von Agiza und al-Zari von Schweden nach Ägypten
  • 2. Auslieferung von Shamavey et al. von Georgien nach Russland
  • 3. Auslieferung von Häftlingen von Guantanamo nach Russland
  • VIII. Argumentation des Bundesgerichts im Urteil vom 18. Dezember 2007
  • 1. «Minimales Risiko» und Vertrauen auf Garantien
  • 2. Präzisierung der Garantien
  • 3. Neu formulierte Garantien
  • 4. Kritik an den neu formulierten Garantien
  • IX. Fazit

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