Bundesrat gegen Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Gesetzesvorlage zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative nicht praxistauglich ist. Er hält es deshalb für vertretbar, die Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 rückgängig zu machen. Er unterstützt einen entsprechenden Vorstoss des Parlaments, wie er in seiner am 16. April 2008 veröffentlichten Stellungnahme festhält.
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