Jusletter

Das Organhandelsverbot in der Schweizer Rechtsordnung

Hintergrund und Regelungsgehalt der Schweizer Strafbestimmungen zum Organhandel

  • Autor/Autorin: Helena Kottmann
  • Rechtsgebiete: Transplantationen, Straftaten gegen die Freiheit
  • Zitiervorschlag: Helena Kottmann, Das Organhandelsverbot in der Schweizer Rechtsordnung, in: Jusletter 28. April 2008
Aus Anlass des Inkrafttretens des Transplantationsgesetzes im Juli 2007 analysiert die Autorin den Geltungsbereich des Organhandelsverbotes von Art. 69 Abs. 1 Transplantationsgesetz sowie Art. 182 StGB betreffend den Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme. Geltungsbereich und Verhältnis der beiden Normen zueinander werden untersucht und der schweizerische Ansatz zur Bekämpfung des internationalen Organhandels einer kritischen Würdigung unterzogen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Worum geht es beim Organhandel?
  • 2.1 Organ – Abgrenzung zu Gewebe und Zellen
  • 2.2 Verbotener Handel
  • 3. Ursachen, Erscheinungsformen und Voraussetzungen des Organhandels
  • 3.1 Ursachen
  • 3.2 Erscheinungsformen und Voraussetzungen
  • 4. Völkerrechtliche Regulierungsbemühungen
  • 5. Rechtshistorische Entwicklung des Organhandelsverbots in der Schweiz
  • 6. Verbot des Organhandels im geltenden Recht
  • 6.1 Begriff des Organhandels
  • 6.2 Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme (Art. 182 StGB)
  • 6.2.1 Normadressaten und Normzweck
  • 6.2.2 Geschütztes Rechtsgut
  • 6.2.3 Tatbestandsvarianten
  • 6.2.3.1 Menschenhandel zwecks Entnahme eines Körperorgans (Abs. 1)
  • 6.2.3.2 Qualifizierte Strafbarkeit bei Gewerbsmässigkeit und Menschenhandel mit Minderjährigen (Abs. 2)
  • 6.2.4 Strafrahmen (Abs. 1 - 3)
  • 6.2.5 Schweizerischer Gerichtsstand bei strafbarem Handel im Ausland (Abs. 4)
  • 6.2.6 Echte Konkurrenz zu Strafbestimmungen zum Schutz der körperlichen Integrität (Art. 111 ff.)?
  • 6.3 Straftatbestände von Art. 69 Transplantationsgesetz (TPG)
  • 6.3.1 Normadressaten und Normzweck von Art. 69 Abs. 1 Bst. a und b TPG
  • 6.3.2 Geschütztes Rechtsgut – die Menschenwürde
  • 6.3.3 Tatbestandsvarianten und Normzweck
  • 6.3.3.1 Vorsätzliches Gewähren oder Annehmen eines Vorteils für ein gespendetes Organ (Abs. 1 Bst. a)
  • 6.3.3.2 Vorsätzlicher Handel mit menschlichen Organen (Abs. 1 Bst. b)
  • 6.3.3.3 Vorsätzliche Entnahme oder Transplantation von vorteilsbehafteten Organen (Abs. 1 Bst. b)
  • 6.3.4 Qualifizierte Strafbarkeit bei Gewerbsmässigkeit (Abs. 2)
  • 6.3.5 Strafrahmen (Abs.1 - 3)
  • 6.3.6 Regelungsbereich und Konkurrenz der Bestimmungen zum Organhandel
  • 7. Kritische Betrachtung des schweizerischen Ansatzes zur Bekämpfung des Organhandels
  • 7.1. Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen im schweizerischen Recht
  • 7.2. Kritik am Prinzip der unentgeltlichen Organspende
  • 7.3. Information der Bevölkerung
  • 7.4 Legalisierung der kommerziellen Nutzung von Organen als alternativer Ansatz zur Förderung der Organspendebereitschaft
  • 7.4.1 Legalisierung der kommerziellen Lebendspende
  • 7.4.2. Legalisierung der kommerziellen Leichenspende
  • 8. Schlussbemerkung

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.