Keine Verurteilung aufgrund privater Tempomessung
Bundesgericht hebt Schuldspruch gegen Autolenker auf
BGer – Von Privatpersonen durchgeführte Tempomessungen dürfen vor Gericht nicht als Beweis gegen Fahrzeuglenker verwendet werden. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, der in Bad Zurzach AG zu schnell gefahren sein soll.
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