«10 vor 10»-Beiträge über Therapiestation «Fuente Alamo»
Bundesgericht bestätigt Entscheide der UBI
BGer – Das Nachrichtenmagazin «10 vor 10» hat mit einem Bericht über das Schweizer Therapiezentrum «Fuente Alamo» in Spanien die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Korrekt war laut Bundesgericht ein erster Beitrag zum gleichen Thema.
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