Coiffeur-Termin und täglicher Hofgang beissen sich nicht
Bundesgericht weist Beschwerde von Häftling ab
BGer – Die Insassen einer Zürcher Strafanstalt werden durch das interne Coiffeur-System nicht um ihr Recht gebracht, täglich eine Stunde im Freien zu verbringen. Laut Bundesgericht bleibt am Samstag genug Zeit für Friseurbesuch und Hofgang.
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