Jusletter

Schwerwiegende Indiskretionen sollen strafbar bleiben

Bundesrat befürwortet Revision von Art. 293 StGB

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schwerwiegende Indiskretionen sollen strafbar bleiben, in: Jusletter 19. Mai 2008
Die Bestimmung, welche die Veröffentlichung geheimer Dokumente unter Strafe stellt, soll nicht aufgehoben, sondern revidiert werden. Der Bundesrat will auf diese Weise Lücken im Geheimnisschutz vermeiden und zugleich Art. 293 des Strafgesetzbuches besser auf die Rechtsprechung des EGMR ausrichten. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Motion für die Aufhebung von Art. 293 StGB abzulehnen.

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