Willen von junger Patientin nicht respektiert
Bundesgericht bestätigt Busse für Waadtländer Physiotherapeuten
BGer – Ein Physiotherapeut muss 1500 Franken Busse zahlen, weil er die Behandlung der Steissbein-Verletzung einer Dreizehnjährigen gegen ihren Willen nicht abgebrochen hat. Laut Bundesgericht hätte er den Wunsch des urteilsfähigen Mädchens achten müssen.
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