Jusletter

Zwangsrodungen wegen Feuerbrand teilweise unzulässig

Bundesverwaltungsgericht gibt Bauern aus Mörschwil Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zwangsrodungen wegen Feuerbrand teilweise unzulässig, in: Jusletter 19. Mai 2008
BVGer – Zwei Landwirte aus Mörschwil SG müssen ihre vom Feuerbrand befallenen Hochstamm-Apfelbäume nicht roden. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen Recht gegeben. Die Beschwerde eines Bauern aus Steinach SG hat es dagegen abgewiesen.

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