Zwangsrodungen wegen Feuerbrand teilweise unzulässig
Bundesverwaltungsgericht gibt Bauern aus Mörschwil Recht
BVGer – Zwei Landwirte aus Mörschwil SG müssen ihre vom Feuerbrand befallenen Hochstamm-Apfelbäume nicht roden. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen Recht gegeben. Die Beschwerde eines Bauern aus Steinach SG hat es dagegen abgewiesen.
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