Verordnung über den Lufttransport gefährlicher Güter angepasst
Verkehrsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Verordnung über den Lufttransport gefährlicher Güter angepasst, in: Jusletter 19. Mai 2008
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) genehmigt und damit die neuen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Beförderung gefährlicher Güter ins Schweizer Recht umgesetzt. Mit dem neuen Text werden Einzelheiten und Durchführungsbedingungen für die Schulung von Ausbildungspersonal festgelegt sowie die Sicherheit verstärkt.