Verordnung über den Lufttransport gefährlicher Güter angepasst
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) genehmigt und damit die neuen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Beförderung gefährlicher Güter ins Schweizer Recht umgesetzt. Mit dem neuen Text werden Einzelheiten und Durchführungsbedingungen für die Schulung von Ausbildungspersonal festgelegt sowie die Sicherheit verstärkt.
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