Tod durch Chemotherapie am Triemlispital
Bundesgericht fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens
BGer – Die Zürcher Justiz muss vertieft abklären, ob der Tod einer krebskranken Frau vor sechs Jahren im Triemlispital fahrlässig verursacht wurde. In Frage kommt laut Bundesgericht vor allem die Herstellerfirma des verwendeten Chemotherapie-Präparats.
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