Anpassungen des Urheberrechts treten am 1. Juli 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2008 beschlossen, die von den Eidgenössischen Räten am 5. Oktober 2007 verabschiedeten Gesetzesänderungen auf den 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen.
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