Unternehmenssteuerreform II tritt auf Anfang 2009 in Kraft
Die Unternehmenssteuerreform II tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft, wie der Bundesrat am 21. Mai 2008 beschlossen hat. Die Kantone haben danach zwei Jahre Zeit, im kantonalen Recht die im Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehenen Anpassungen vorzunehmen. Auch auf Bundesebene treten einige Bestimmungen erst später in Kraft.
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