APK-N: getrennte Beschlüsse zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU
Die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sollen mit zwei getrennten Erlassen beschlossen werden. Dafür hat sich im Gegensatz zum Ständerat die aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) ausgesprochen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare