Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des Sicherheitskonzepts für die EURO 2008
Im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 setzen die schweizerischen Polizeibehörden eine Reihe neuer Formen und Mittel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein. Noch vor Anwendung des Schengen-Assoziierungsabkommens kommt es dabei im Bereich der Prävention von Gewalt zu einer Vernetzung polizeilicher Massnahmen zwischen der Schweiz und verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU. Dabei werden die Freiheitsrechte der Betroffenen teilweise massiv beschränkt. Zudem ist bei hoheitlichen Einsätzen ausländischer Polizeikräfte in der Schweiz fraglich, ob eine genügende gesetzliche Grundlage besteht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Internationaler Austausch von Daten über Hooligans
- III. Absprachen über Ausreiseverbote für ausländische Hooligans
- IV. Einreiseverbot der Schweiz und andere Massnahmen an der Grenze
- V. Einsatz ausländischer Ordnungsdienstkräfte
- 1. Einsatz deutscher Polizisten
- 2. Einsatz französischer Polizisten
- 3. Einsatz von ausländischen Polizeispezialisten
- VI. Zusammenarbeit mit den Sicherheitsverantwortlichen in Österreich
- VII. Schluss
- VIII. Abkürzungen
- IX. Literatur
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