Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden
Der Bundesrat hat am 6. Juni 2008 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Die Änderung sieht verschiedene Massnahmen vor, die den Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden verstärken sollen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2008.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare