Jusletter

Unzulässigkeit der vorläufigen Eintragung eines Verkäuferpfandrechtes durch den Einzelrichter im summarischen Verfahren

Fehlendes Rechtsschutzinteresse des Verkäufers an einer vorläufigen Eintragung eines Verkäuferpfandrechtes im Grundbuch gemäss Art. 961 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB

  • Autoren/Autorinnen: Peter Reetz / Daniel Sykora
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
  • Zitiervorschlag: Peter Reetz / Daniel Sykora, Unzulässigkeit der vorläufigen Eintragung eines Verkäuferpfandrechtes durch den Einzelrichter im summarischen Verfahren, in: Jusletter 30. Juni 2008
In diesem Fall hatten die Kläger vom Einzelrichter eine superprovisorische Verfügung des Inhalts erwirkt, wonach das zuständige Grundbuchamt Schlieren angewiesen wurde, auf von den Klägern bezeichneten Grundstücken ein Verkäuferpfandrecht im Grundbuch vorläufig einzutragen. Das (superprovisorische) Eintragungsbegehren der Kläger stützte sich auf Art. 961 ZGB i.V.m. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Im Nachgang zur (mündlichen) Hauptverhandlung erliess der Einzelrichter im summarischen Verfahren eine Verfügung, in welcher er die Klage der Verkäufer auf Eintragung eines Verkäuferpfandrechtes mangels Rechtsschutzinteresse derselben abwies.

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