Verordnung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer wird verlängert
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp) bis Ende 2009 verlängert. Er folgt damit dem Parlament, welches in der Junisession die entsprechende gesetzliche Regelung bereits verlängert hat.
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