Sanction pour la veuve et l’orphelin d’un conducteur décédé
Le Tribunal fédéral confirme une réduction de rente exceptionnelle
BGer – Die Witwe und das Kind eines im Juli 2000 zwischen Yverdon und Neuenburg mit 3.37 Alkoholpromille tödlich verunfallten Automobilisten erhalten lediglich die Hälfte der Hinterlassenenrente der Unfallversicherung. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Kürzung durch die Helsana bestätigt.
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