Flossunfall auf der Rhone im Sommer 2001
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ingenieur
BGer – Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Flossunfalls von 2001 auf der Rhone hat vor Bundesgericht ihr Ende gefunden. Es hat die Verurteilung eines Kantonsingenieurs wegen fahrlässiger Tötung und den Freispruch des Lagerleiters bestätigt.
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