Bundesgericht spricht Krebsarzt frei
Gefährdung von Patienten nicht in Kauf genommen
BGer – Das Bundesgericht hat einen Basler Krebsarzt vom Vorwurf der Aussetzung freigesprochen. Laut Bundesgericht hat er eine Gefährdung seiner Patienten nicht in Kauf genommen, als er sie mit der nicht zugelassenen Substanz LTA behandelt hat.
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