Kein Verfahren gegen Personal nach Suizid im Aarauer Bezirksgefängnis
BGer – Der Suizid eines 22-Jährigen im Bezirksgefängnis Aarau hat für das Personal und die Untersuchungsrichter definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Vaters gegen die Einstellung des Verfahrens abgewiesen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare