Jusletter

Kein Verfahren gegen Personal nach Suizid im Aarauer Bezirksgefängnis

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Verfahren gegen Personal nach Suizid im Aarauer Bezirksgefängnis, in: Jusletter 14. Juli 2008
BGer – Der Suizid eines 22-Jährigen im Bezirksgefängnis Aarau hat für das Personal und die Untersuchungsrichter definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Vaters gegen die Einstellung des Verfahrens abgewiesen.

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