Kein Steuerabzug für ärztlich verordnete mediterrane Diät
BGer – Laut Bundesgericht entspricht fettarme Kost mit viel Gemüse und Obst heute den normalen Essgewohnheiten weiter Bevölkerungskreise. Deshalb könne nicht von krankheitsbedingten und damit abzugsfähigen Mehrkosten gesprochen werden.
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