Jusletter

Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen nach Art. 28b ZGB

  • Autor/Autorin: Raphael Zingg
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: Raphael Zingg, Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen nach Art. 28b ZGB, in: Jusletter 28. Juli 2008
Der neue Art. 28b ZGB – vor rund einem Jahr in Kraft getreten – konkretisiert den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz für den Fall von «Gewalt, Drohungen und Nachstellungen». Mit konkreten Massnahmen wie einem Orts-, Annäherungs- oder Kontaktverbot sowie der Wohnungsausweisung will der Gesetzgeber insb. häusliche Gewalt und sog. Stalking – jüngst ein Thema in den Medien im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegenüber dem Chef der Armee – bekämpfen. Dieser Beitrag erläutert die Bestandteile der neuen Gesetzesnorm im Einzelnen.

Inhaltsverzeichnis

  • I Einleitung
  • 1 Die Thematik im Überblick
  • 2 Gegenstand des Beitrags
  • 3 Vorgehen
  • II Grundlagen
  • 1 Relevante Begriffe zum Thema Gewalt
  • 1.1 Gewalt
  • 1.1.1 Physische Gewalt
  • 1.1.2 Psychische Gewalt
  • 1.1.3 Sexuelle Gewalt
  • 1.1.4 Soziale Gewalt
  • 1.2 Drohungen und Nachstellungen
  • 1.3 Häusliche Gewalt und Stalking
  • 1.3.1 Häusliche Gewalt
  • 1.3.2 Stalking
  • 1.4 Verhältnis der Begriffe zueinander
  • 2 Gewaltschutz vor Inkrafttreten von Art. 8b ZGB
  • 2.1 Strafrecht
  • 2.2 Kantonales Polizeirecht
  • 2.3 Zivilrecht
  • 3 Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete
  • 3.1 Zweck und Grenzen des strafrechtlichen Gewaltschutzes
  • 3.2 Zweck und Grenzen des polizeirechtlichen Gewaltschutzes
  • 3.3 Bedeutung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes
  • 4 Allgemeines zum neuen Art. 28b ZGB
  • 4.1 Entstehung
  • 4.2 Integration des Art. 28b ZGB in das geltende Zivilrecht
  • 4.3 Zweck
  • 4.4 Aufbau und Regelungsinhalt
  • 5 Entwicklungen im Ausland
  • III Voraussetzungen für Schutzmassnahmen nach Art. 28b ZGB
  • 1 Übersicht
  • 2 Allgemeine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 8 ZGB
  • 2.1 Begriff der Persönlichkeit
  • 2.2 Verletzung der Persönlichkeit
  • 2.3 Widerrechtlichkeit (Art. 28 ZGB Abs. 2)
  • 2.4 Kein Verschulden erforderlich
  • 2.5 Subjekte des Persönlichkeitsschutzes und Legitimation
  • 3 Verletzung durch Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen
  • 3.1 Funktion der Wendung «Gewalt, Drohungen und Nachstellungen»
  • 3.1.1 Fragestellung
  • 3.1.2 Argumentation
  • 3.1.3 Ergebnis
  • 3.2 Beurteilung der Schwere der Verletzung
  • 3.2.1 Gegenstand und Methode der Beurteilung
  • 3.2.2 Anhaltspunkte zur Beurteilung
  • a) Unterschiedliche Schwere der verschiedenen Formen von Gewalt?
  • b) Ungleiche Machtverhältnisse
  • c) Gesundheitliche und gefühlsmässige Auswirkungen
  • d) Anzahl Wiederholungen und Dauer des verletzenden Verhaltens
  • e) Strafbarkeit des Verhaltens
  • 4 Fazit
  • IV Schutzmassnahmen nach Art. 28b Abs. 1 ZGB
  • 1 Überblick
  • 2 Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch?
  • 2.1 Unterlassungsanspruch
  • 2.2 Beseitigungsanspruch
  • 3 Verhältnismässigkeit der Massnahmen
  • 3.1 Bedeutung und Funktion der Verhältnismässigkeitsprüfung
  • 3.2 Inhalt der Prüfung
  • 3.2.1 Eignung
  • 3.2.2 Erforderlichkeit
  • 3.2.3 Zumutbarkeit
  • 4 Einzelne Massnahmen
  • 4.1 Annäherungsverbot
  • 4.2 Ortsverbot
  • 4.3 Kontaktverbot
  • 4.4 Weitere Massnahmen
  • 5 Verhältnis zu den Eheschutzmassnahmen
  • V Wohnungsausweisung nach Art. 28b Abs. 2 ZGB
  • 1 Voraussetzungen
  • 2 Rechtsfolgen
  • 2.1 Ausweisung
  • 2.2 Angemessene Entschädigung
  • 2.3 Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
  • 3 Sonderfälle
  • VI Verfahren
  • 1 Allgemeines
  • 2 Vorsorgliche Massnahmen
  • 3 «Polizeiklausel»
  • 4 Rechtsmittel
  • 5 Praktische Probleme
  • 5.1 Allgemeines
  • 5.2 Zum Beweis im Besonderen
  • 5.3 Zur Vollstreckung im Besonderen
  • VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
  • VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
  • VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

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