Jusletter

Alkoholiker durfte «Krankheit» verschweigen

Gipser erstreitet vor Bundesgericht höhere IV-Rente

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Jurius, Alkoholiker durfte «Krankheit» verschweigen, in: Jusletter 18. August 2008
BGer – Ein Gipser musste sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach «Krankheiten» gefragt wurde. Das Bundesgericht hat dem Mann aus Zürich Recht gegeben und eine höhere IV-Rente zugesprochen.

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