Alkoholiker durfte «Krankheit» verschweigen
Gipser erstreitet vor Bundesgericht höhere IV-Rente
BGer – Ein Gipser musste sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach «Krankheiten» gefragt wurde. Das Bundesgericht hat dem Mann aus Zürich Recht gegeben und eine höhere IV-Rente zugesprochen.
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