Jusletter

Medienrechtliche und medienethische Bemerkungen zum Fall Nef

  • Autor/Autorin: Peter Studer
  • Rechtsgebiete: Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Studer, Medienrechtliche und medienethische Bemerkungen zum Fall Nef, in: Jusletter 25. August 2008
Das Trommelfeuer begann am 13. Juli 2008. Die «SonntagsZeitung» enthüllte, dass gegen den vom Bundesrat gewählten Armeechef Roland Nef unter der Rubrik «Strafverfahren» eines unter dem Untertitel «Nötigung etc.» pendent sei. In den beiden darauf folgenden Wochen überschlugen sich die Ereignisse, bis schliesslich Nef am 25. Juli 2008 den Bundesrat um Auflösung des Arbeitsverhältnisses ersuchte, nachdem Bundesrat Schmid ihn vier Tage vorher freigestellt hatte, damit er die Vorwürfe (Preisgabe des Namens seiner ehemalige Partnerin samt Adresse in Sexinseraten) entkräfte. Der Bundesrat bewilligte die Auflösung am 20. August 2008 unter Verdankung geleisteter Dienste. Die dramatische Entwicklung lief unter intensiver Taktgebung oder Anteilnahme der Schweizer Medien ab. Da stellen sich auch medienrechtliche und medienethische Fragen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Phase 1: 13. – 19. Juli 2008
  • 1.1. Der Startschuss der «SonntagsZeitung»
  • 1.2. Nachzieher, insbesondere im «Blick»
  • 1.3. Nötigung (Art. 181 StGB) im Verhältnis zur Wiedergutmachung (Art. 53 und 55a StGB)
  • 1.4. Nefs Klage wegen Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 ZGB)
  • 2. Phase 2: Ab 20. Juli 2008
  • 2.1. Faksimile-Publikation des Polizeirapports mit Anzeige gegen Nef 2006 in der «SonntagsZeitung»
  • 2.2. Rund um die Unschuldsvermutung
  • 2.3. Neue Anhaltspunkte für «öffentliches Interesse»
  • 2.4. Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) und verbotene Publikation amtlicher geheimer Akten (Art. 293 StGB)
  • 3. Fazit

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