Jusletter

Absichtspauliana – Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht

Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 29. Mai 2008 i.S. SAirGroup in Nachlassliquidation – Zürcher Kantonalbank

  • Autor/Autorin: Daniel Hunkeler
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: Daniel Hunkeler, Absichtspauliana – Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht, in: Jusletter 25. August 2008
Entgegen dem Handelsgericht des Kantons Zürich hat das Bundesgericht in BGE 5A_29/2007 vom 29. Mai 2008 entschieden, an das Element der Schädigungsabsicht des Schuldners und deren Erkennbarkeit durch den Gläubiger i.S.v. Art. 288 SchKG sei im beurteilten Fall kein allzu strenger Massstab anzulegen. Ein Begünstigter dürfe bei einer Sanierung des Schuldners und bei deutlichen Anzeichen dafür, dass der Schuldner mit Darlehensrückzahlungen eine Schädigung anderer Gläubiger zumindest in Kauf nehme, nicht passiv bleiben, sondern habe weitergehende Erkundigungen einzuholen. Tue er dies nicht, müsse die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht des Schuldners i.S.v. Art. 288 SchKG bejaht werden, wobei es genüge, wenn er allenfalls bloss fahrlässig gehandelt habe.

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