Pensionskassenguthaben für gleichgeschlechtliche Partner
Homosexuelle Konkubinate laut Bundesgericht gleichberechtigt
BGer – Gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner haben bei der Auszahlung des Pensionskassenguthabens an den überlebenden Teil das gleiche Privileg wie unverheiratete Hetero-Paare. Das Bundesgericht hat der lesbischen Freundin einer Verstorbenen Recht gegeben.
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