Vernehmlassung zur Revision des Bundespersonalgesetzes
Die Revision des Bundespersonalgesetzes sieht eine Flexibilisierung und eine weitere Annäherung der Arbeitsverhältnisse der Bundesangestellten an das OR vor. Mit der Revision sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Handlungsspielraum und Flexibilität erhalten. Nur so kann der Bund als Arbeitgeber auch langfristig den Anforderungen des Arbeitsmarktes genügen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 die Vernehmlassung zur Revision eröffnet.
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