Bundesverwaltungsgericht lässt Wegweisung nach Gaza zu
BVGer – Dass Palästinenser von einer eigenen UNO-Organisation geschützt werden, schliesst sie gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht von der Flüchtlingskonvention aus. Erfüllt jemand den Flüchtlingsbegriff der Konvention aber nicht, muss er heimreisen.
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