Verwahrter Häftling von Bochuz vom Bundesgericht abgewiesen
Im Sommer drohte er mit Sprung vom Gefängnisdach
BGer – Der Häftling, der aus Protest gegen seine Verwahrung mit dem Sprung vom Dach des Gefängnisses Bochuz gedroht hatte, hat weiterhin keine Aussichten auf eine Freilassung. Das Bundesgericht lehnte seinen Antrag für ein neues psychiatrisches Gutachten ab.
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