Das Anwaltsmonopol im Verfahren der subsidiären Verfassungsbeschwerde
Im Anwendungsbereich der subsidiären Verfassungsbeschwerde reicht das Anwaltsmonopol gleich weit wie bei der Einheitsbeschwerde: In Zivil- und in Strafsachen ist es gegeben, in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hingegen nicht.
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