Pas de cumul de privilèges pour un conducteur à l’AI
Le Tribunal fédéral déboute un rentier vaudois
BGer – Die Befreiung von der Strassenverkehrssteuer für IV-Rentner gilt nur für ein Fahrzeug. Die Steuer für ein zweites Auto muss vollständig bezahlt werden, selbst wenn die Fahrzeuge mit Wechselschildern ausgestattet sind.
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