Jusletter

Retrozessionskontroverse – Bringt das Handelsgericht Zürich Licht in die Sache?

Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 26. Juni 2007: Urteilsbesprechung und Einordnung im Lichte der bisherigen Lehre und Rechtsprechung

  • Autor/Autorin: Simon Schären
  • Rechtsgebiete: Auftrag
  • Zitiervorschlag: Simon Schären, Retrozessionskontroverse – Bringt das Handelsgericht Zürich Licht in die Sache?, in: Jusletter 20. Oktober 2008
Das Bundesgericht hat mit BGE 132 III 460 ein Grundsatzurteil betreffend Ablieferung von an externe Vermögensverwalter entrichteten Retrozessionen gefällt. Obwohl seit diesem Urteil anerkannt ist, dass ein Vermögensverwaltungskunde auf die Ablieferung gemäss Art. 400 Abs. 1 OR auch verzichten kann, ist bis heute umstritten, welche konkreten Anforderungen an einen gültigen Verzicht gestellt werden sollen. Ein erst kürzlich publiziertes Urteil des Handelsgerichts Zürich scheint nun in einigen umstrittenen Fragen Klarheit schaffen zu wollen. Die nachfolgende Urteilsbesprechung soll aufzeigen, wie das Handelsgerichtsurteil in den Kontext der umstrittenen Diskussion einzuordnen ist und inwiefern darin neue Lösungsansätze gefunden werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundlagen und Einführung zum Problembereich
  • 2.1 Begriffliches pro memoria
  • 2.2 Rückblick – BGE 132 III 460
  • 2.3 Offene Fragen nach dem Urteil: Ein kurzer Überblick
  • 2.4 Exkurs: Die zwei populärsten Irrtümer in Zusammenhang mit BGE 132 III 460
  • 2.4.1 Allgemeines
  • 2.4.2 Übertragbarkeit auf Banken
  • 2.4.3 Unterscheidung zwischen ausdrücklichem und stillschweigendem Verzicht
  • 3. Das Urteil im Einzelnen
  • 3.1 Sachverhalt
  • 3.2 Erwägungen
  • 3.2.1 Allgemeines
  • 3.2.2 Rechenschaftsablage
  • 3.2.3 Vollständigkeitserklärung durch die Depotbank
  • 3.2.4 Herausgabepflicht
  • 3.2.5 Wirkung der Verzichtsklausel mit Blick auf künftige Retrozessionen
  • 4. Würdigung
  • 4.1 Allgemeines
  • 4.2 Bedeutung des Urteils für die Frage des ausdrücklichen Verzichts
  • 4.2.1 Allgemeines
  • 4.2.2 Überblick über den Meinungsstand
  • 4.2.3 Einordnung des Handelsgerichtsurteils
  • 4.2.4 Kritik
  • 4.3 Anforderungen an die Rechenschaftsablage
  • 4.3.1 Allgemeines
  • 4.3.2 Überblick über den Meinungsstand
  • 4.3.3 Einordnung des Handelsgerichtsurteils
  • 4.4 Modalitäten der Rechenschaftsablage
  • 5. Fazit

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