Geschützte Ursprungsbezeichnung für Damassine
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen AOC-Eintrag ab
BVGer – Nur jurassische Obstbauern sollen Produkte aus der Damassine-Pflaume unter dem Namen Damassine verkaufen dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) für die Damassine abgewiesen.
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