Jusletter

Geschützte Ursprungsbezeichnung für Damassine

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen AOC-Eintrag ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
  • Zitiervorschlag: Jurius, Geschützte Ursprungsbezeichnung für Damassine, in: Jusletter 20. Oktober 2008
BVGer – Nur jurassische Obstbauern sollen Produkte aus der Damassine-Pflaume unter dem Namen Damassine verkaufen dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) für die Damassine abgewiesen.

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