Opferhilfe für Asbest-Geschädigte
Bundesgericht gibt Witwe Recht
BGer – Asbest-Geschädigte können laut Bundesgericht auch dann Opferhilfe fordern, wenn der Kontakt mit der schädlichen Faser vor Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes 1993 stattgefunden hat. Ob sie tatsächlich Geld erhalten, steht damit aber noch nicht fest.
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