Rechtsgrundlage für die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) und sein Ausführungsrecht verabschiedet. Die polizeilichen Informationssysteme des Bundes werden harmonisiert und ihre Rechtsgrundlagen in einem Gesetz zusammengefasst. Mit definitiver Einführung des nationalen Polizeiindexes kann nun auf elektronischem Weg abgeklärt werden, ob eine Person bei einer anderen kantonalen oder Bundespolizeibehörde bereits aktenkundig ist.
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