Jusletter

Bündner Psychotherapeuten müssen in Zürich zugelassen werden

Bundesgericht weist Beschwerde des Kantons ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bündner Psychotherapeuten müssen in Zürich zugelassen werden, in: Jusletter 27. Oktober 2008
BGer – Der Kanton Zürich muss im Graubünden zugelassenen Psychotherapeuten die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung bedingungslos erteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zürcher Gesundheitsdirektion abgewiesen (BGE 2C_15/2008).

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